Lasertherapie
Die Low-Level-Laser-Therapie (LLLT) basiert auf dem Einsatz eines Niedrig Energie Lasers (Low-Level) und zählt zu den komplementärmedizinischen Therapieverfahren.
Die Therapie dient der Anregung des Zellstoffwechsels und stößt diverse biomechanische Vorgänge an, zu denen u. a. eine beschleunigte Wundheilung, Schmerzlinderung und Entzündungshemmung zählen.
Betriebsarten von Therapie-Lasern
Laser können in zwei Betriebsarten arbeiten, als CW-Laser (CW: Continuous Wave) oder als Impuls-Laser. CW-Laser geben ihre Leistung kontinuierlich ab, die bei den Low-Level-Lasern bis maximal 150 mW liegt.
Impuls-Laser arbeiten mit sehr kurzen Impulsen (z. B. 200 ns), die allerdings bis etwa 50 W betragen können, was in etwa das 1000-fache der Stärke eines CW-Lasers beträgt. Nach dem Impuls wird eine je nach Laser unterschiedliche Abkühlphase benötigt. Wird diese Zeit unterschritten, zerstört sich der Laser in Folge der thermischen Überlastung selbst. Dieser Effekt begründet die relativ geringe, mittlere Leistung bei Impuls-Lasern.
Beide Laserbetriebsarten lassen sich in den Frequenzen Bahr, Nogier, Reininger etc. modulieren.
Kontraindikationen der Lasertherapie
Primär stellt nur die Bestrahlung des Auges ein Risiko bei der Low-Level-Lasertherapie dar. Der Schutz des Auges erfolgt durch das Tragen einer geeigneten Laserschutzbrille.
Folgende Bereiche sollten allerdings nicht bestrahlt werden:
- Graviditas, im Uterusbereich ─<o:p></o:p> Epiphysenareale der Kinder
- offene Fontanellen ─<o:p></o:p> endokrine Drüsen, v.a. bei Kindern
- Gonaden bei Kindern; bei Erwachsenen dagegen nur geringes Risiko
- Sonnenallergie; ggf. Probebestrahlung, da man in der LLLT mit anderen Wellenlängen arbeitet
- Malignome
Lasersicherheit
Für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen in der Humanmedizin sind in Deutschland zwei Verordnungen wichtig, deren Bestimmungen eingehalten werden müssen: zum einen die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (B2) der Berufsgenossenschaften und zum anderen das Medizinproduktegesetz bzw. daraus wichtig für den Betreiber bzw. Anwender die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Für die Absicherung des Patienten gelten die entsprechenden Haftpflichtbestimmungen.
Alle Personen im Laserbereich müssen eine für den speziellen Laser geeignete Laserschutzbrille tragen, da bei der hohen Leistungsdichte von Lasern und der verwendeten Wellenlänge (Rotlicht und nahes Infrarot) schon bei einer kurzzeitigen Bestrahlung eine Schädigung der Netzhaut ausgelöst wird. Welche Brillen sich für den jeweiligen Laser eignen, hängt davon ab, ob es sich um einen CW- oder Impulslaser handelt. Zudem sind Wellenlänge, Ausgangsleistung bzw. Leistungsdichte zu berücksichtigen.